Mit dem in Kürze in Kraft tretenden Vergaberechtsreformgesetz 2018 wird das österreichische Vergaberecht grundlegend novelliert. Der vorliegende Aufsatz nimmt ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige zentrale Änderungen in den Blick. Im Fokus steht dabei der materielle Teil der Regierungsvorlage zum BVergG 2018.