Die Vermittlung von Unterkünften „von Privat an Privat“ ist in aller Munde. Airbedandbreakfast, kurz: Airbnb1, wird als die Alternative zum Hotel gehandelt, weil individueller, günstiger, hipper. Zu Deutsch: Luftmatratze und Frühstück. Aber: Darf man das einem Übernachtungsgast in Österreich (gegen Entgelt) bieten? Darf man seine Wohnung während eines eigenen Urlaubs (und dadurch bedingtem Leerstand) an Touristen vermieten? Ist Airbnb gar ein Geschäftsmodell, um die Fesseln des MRG zu sprengen und „mehr“ aus einem Zinshaus rauszuholen?