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Ein Fehlersuchrätsel: Das BauKG

EditorialHermann WenuschZRB 2018, 45 Heft 2 v. 1.6.2018

Gemäß § 9 Abs 1 BauKG kann ein Bauherr seine Pflichten nach § 3 (Bestellung von Koordinatoren), § 4 Abs 1 (Berücksichtigung der der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG in der Vorbereitungsphase), § 6 (Erstellung einer Vorankündigung), § 7 (Erstellung eines SiGe-Plans) und § 8 (Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk) „dem“ Projektleiter übertragen.

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