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Was wird mit der Vereinbarung von ÖNORMEN bezweckt?

JudikaturHermann WenuschZRB 2017, 122 Heft 3 v. 1.9.2017

Deskriptoren: ÖNORMen; Vertragsauslegung.

§ 914 ABGB, § 97 WrBauO, § 103 WrBauO

Wie jede Auslegung einer Urkunde ist auch die Auslegung von ÖNORMEN eine Rechtsfrage.

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