Mit der Novelle der Bauordnung für Wien (BO für Wien) im Jahr 2014 hat auch in Wien die Vertragsraumordnung Einzug gehalten. Alle übrigen Bundesländer hatten bereits davor entsprechende Regelungen für privatrechtliche Vereinbarungen einer Gemeinde mit Liegenschaftseigentümern im Zusammenhang mit der Flächenwidmung einer Liegenschaft in den jeweiligen Raumordnungsgesetzen verankert.