Deskriptoren: Optischer Mangel; Gewährleistung; Schadenersatz.
§ 932 ABGB, § 933a ABGB
Die nationalen Gerichte sind an das Auslegungsergebnis des EuGH gebunden und verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den dieses einräumt, so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten.