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Ein sehr teurer „optischer Mangel“...

JudikaturHermann WenuschZRB 2017, 71 Heft 2 v. 1.6.2017

Deskriptoren: Optischer Mangel; Gewährleistung; Schadenersatz.

§ 932 ABGB, § 933a ABGB

Die nationalen Gerichte sind an das Auslegungsergebnis des EuGH gebunden und verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den dieses einräumt, so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten.

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