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Vergleichsgespräche / Vorbehalt in der Schlussrechnung

JudikaturDieter StibiZRB 2017, 32 Heft 1 v. 1.4.2017

Deskriptoren: Vorbehalt; ÖNORM B2110; Schlussrechnung; Vergleichsgespräche; Ablaufhemmung; Voraussetzung Leistungskondiktionen; gesetzlicher Richter; Verjährung.

§ 1152 ABGB, § 1431 ABGB, § 1435 ABGB, Art 83 Abs 2 B-VG

Nur ernsthafte Vergleichsverhandlungen stehen als Ablaufhemmung einer Rechtsverjährung entgegen, wenn das behauptete Recht nach deren Scheitern innerhalb angemessener Frist klageweise geltend gemacht wird.

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