Deskriptoren: Verdeckte Mängel; Gewährleistung; Gewährleistungsfrist.
§ 933 Abs 1 ABGB, § 10 Abs 3 KSchG
Auch bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist des § 933 Abs 1 ABGB in der Regel schon mit der Ablieferung.Deskriptoren: Verdeckte Mängel; Gewährleistung; Gewährleistungsfrist.
§ 933 Abs 1 ABGB, § 10 Abs 3 KSchG
Auch bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist des § 933 Abs 1 ABGB in der Regel schon mit der Ablieferung.