Erst in letzter Zeit wird bewusst, dass ein „Konsens“ (sprich: eine Baubewilligung) nicht schützt, wenn durch die „Gefährlichkeit eines Gebäudes“ Schaden entsteht1. Der immer wieder zitierte „Bestandsschutz“ bedeutet nur, dass die Behörde nicht die „Nachrüstung“ eines Gebäudes verlangen darf. Er schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen Geschädigter oder strafrechtlicher Verfolgung, wenn „etwas passiert“.