Deskriptoren: Erfüllungsgehilfe; Erfüllungsgehilfenhaftung; Fürsorgepflicht; Generalunternehmer; Haftungsprivileg; Subunternehmer; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
§ 1157 ABGB, § 1169 ABGB, § 1313a ABGB, § 333 ASVG
Ein Generalunternehmer haftet dem Subunternehmer und dessen Leuten aus dem Werkvertrag für die schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflicht nach §§ 1157, 1169 ABGB durch seine Leute nach § 1313a ABGB.