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Regress am Erfüllungsgehilfen und Bindung des Nebenintervenienten

JudikaturHermann WenuschZRB 2016, 125 Heft 3 v. 1.9.2016

Deskriptoren: Streitverkündung; Nebenintervention; Bindungswirkung; Gehilfenhaftung; Regress.

§ 896 ABGB, § 1302 ABGB, § 1313a ABGB, § 17 ZPO, § 18 ZPO, § 19 ZPO

Wer als Haftender für fremdes Handeln Ersatz leistet, kann gemäß § 1313 zweiter Satz ABGB Rückersatz verlangen.

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