Ein vorrangiges Ziel der Wiener Bauordnung ist die Sicherheit der Bauwerke und damit der Schutz der Allgemeinheit. Das war – neben der Entlastung der Verwaltung der Grund für die Einführung des Prüfingenieurs gemäß Wiener Bauordnung und in der Folge des Prüfingenieurs gemäß OIB-Richtlinie 1.