Deskriptoren: Architektenvertrag; Bevollmächtigungsvertrag; Werkvertrag; Kombinationstheorie; Absorptionstheorie.
§ 1002 ABGB, § 1168 ABGB
Die Frage, ob auf einen konkreten Vertrag die Regeln des Werkvertrags oder des Auftrags zur Anwendung kommen, richtet sich im Wesentlichen nach der jeweiligen Parteienvereinbarung, also nach dem Vertragsinhalt.