Mängel an Bauleistungen führen oftmals auch zu Ansprüchen des Bauherrn gegen den planenden Architekten oder die örtliche Bauaufsicht. Auch bei Kostenerhöhungen kann sich die Frage der Haftung des Architekten stellen, soweit dieser mit der Ermittlung der Kosten befasst war. Der Beitrag befasst sich mit den zugrundeliegenden Rechtsfragen.