Deskriptoren: Gewährleistung; Aufklärungspflichten
UGB § 344, ABGB § 922, ABGB § 923, ABGB § 924, ABGB § 925, ABGB § 926, ABGB § 927, ABGB § 928, ABGB § 929, ABGB § 930, ABGB § 931, ABGB § 932, ABGB § 933a, ABGB § 933b
Der Händler haftet dem Käufer gegenüber nur für die ihn selbst treffenden Pflichten wie die Auswahl eines geeigneten Erzeugers, einwandfreie Lagerung der Ware, Hinweise auf Gefahren und ordnungsgemäße Verpackung. Er haftet jedoch nicht für jedes Verschulden des Produzenten, da der Erzeuger in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist.