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Muss der Bauherr bzw seine Baustellenaufsicht auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften am Bau durch den Unternehmer achten?

JudikaturChristian HagenZRB 2015, 15 Heft 1 v. 1.4.2015

Deskriptoren: Werkvertrag, Fürsorgepflicht des Werkbestellers, Mitverschulden durch die Anwesenheit des Werkbestellers oder die Beauftragung einer Bauaufsicht werden keine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten auf den Werkbesteller übertragen

ABGB § 1169, Pkt 7.2.2 ÖNORM B 2110

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