vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beendigung eines Werkvertragsverhältnisses – Konsequenzen nach § 1168 ABGB

JudikaturHermann WenuschZRB 2014, 195 Heft 4 v. 1.12.2014

ABGB § 933, ABGB § 934, ABGB § 1168

Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung oder Vollendung des Werks. Der Besteller kann vielmehr nach seinem Belieben die Inangriffnahme oder die Fortsetzung und die Vollendung des Werks hindern, weil es unbillig und unzweckmäßig wäre, ihn zu zwingen, das Werk auch dann herstellen zu lassen, wenn sein Interesse daran nicht mehr besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte