vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bargeld als Sicherstellung bei Bauverträgen gem § 1170b ABGB

PraktischesWissenswertes und AktuellesZRB 2014, IX Heft 3 v. 1.9.2014

§ 1170b ABGB räumt dem Unternehmer zwingend das Recht ein, eine Sicherstellung für das ausständige Werkentgelt zu verlangen. Als Sicherungsmittel nennt das Gesetz Bargeld, Bareinlagen, Sparbücher, Bankgarantien und Versicherungen, wobei der Werkbesteller das ihm genehme Mittel wählen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!