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Zur Fürsorgepflicht des Werkbestellers und den Pflichten eines Baustellenkoordinators

JudikaturHermann WenuschZRB 2014, 92 Heft 2 v. 1.6.2014

BauKG § 3, BauKG § 6, BauKG § 7, ABGB § 1157, ABGB § 1169

Bestellt der Bauherr entgegen seinen Verpflichtungen keinen Baustellenkoordinator, trifft den Bauherrn selbst die Verantwortung für die dem Baustellenkoordinator vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben.

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