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Keine Gewährleistung ohne Rechnung?

AufsätzeAlexander Schopper , Florian SkaricsZRB 2013, 173 Heft 4 v. 1.12.2013

In der Praxis kommt es dem Vernehmen nach recht häufig vor, dass die Parteien eines Werkvertrages eine sogenannte Schwarzgeldabrede treffen. Durch die „Steuerersparnisse“ können dabei vom Werkunternehmer (bei gleichen oder sogar höheren Gewinnen) geringere Entgelte verlangt werden. Dieser Beitrag nimmt eine aktuelle und in Deutschland viel beachtete Entscheidung des BGH11Siehe die aktuelle Entscheidung BGH 1.8.2013, VII ZR 6/13, IBR 2013, 3437 (Peters) = BeckRS 2013, 13275; abgedruckt im Judikaturteil dieser Ausgabe der ZRB. zum Anlass, am Beispiel der gesetzlichen Gewährleistung die zivilrechtlichen Konsequenzen von Schwarzgeldabreden zu beleuchten.

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