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Die ARGE

PraktischesBAU(RECHTS)LEXIKONHermann WenuschZRB 2013, XIX Heft 3 v. 1.9.2013

Bei größeren Bauvorhaben ist es die Regel, dass sich mehrere Bauunternehmen zu einer ARGE zusammenschließen. Dies ist nicht nur üblich, sondern hat auch bereits eine lange Tradition und so ist es im Laufe der Zeit zur Herausbildung gewisser Standards gekommen: Der Zusammenschluss zu einer ARGE erfolgt in der Baupraxis fast ausschließlich aufgrund des vom Fachverband der Bauindustrie der österreichischen Wirtschaftskammer entworfenen Muster-ARGE-Vertrags (http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=844445&StID=396461 ). Die darin vorgesehene (und damit eben immer wieder gewählte Organisation) einer ARGE sieht eine technische und eine kaufmännische „Geschäftsführung“ vor. Dies ist zusammen mit dem Umstand, dass für eine ARGE immer ein eigener Rechnungskreis geführt wird, wohl der Grund dafür, dass eine ARGE gemeinhin als Körperschaft (dh als juristische Person, die unmittelbarer Träger von Rechten und Pflichten werden kann) wahrgenommen wird.

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