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Abbestellung

PraktischesBau(rechts)lexikonHermann WenuschZRB 2013, IX Heft 2 v. 1.6.2013

In der Baubranche weitgehend unbekannt ist, was rechtens sein soll, wenn die Fertigstellung eines Bauwerks vom Bauherren nicht mehr gewünscht wird und er es daher „abbestellt“ (ohne dass ein entsprechendes Kündigungsrecht vertraglich vereinbart wurde).

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