vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Nachweis rechtswidrigen Handelns als Voraussetzung für Schadenersatz

JudikaturZRB 2013, 89 Heft 2 v. 1.6.2013

ABGB § 1489, ABGB § 1295, ZPO § 502 Abs 1

Die ordentliche Revision wurde als zulässig erachtet, weil die Frage des Beginnes der langen Verjährung nach § 1489 Satz 2 ABGB geklärt werden sollte.Der OGH stellt klar, dass die vorerwähnte Frage zur Klärung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes nicht relevant war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte