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Schallbrücken bei gekuppelter Bauweise entsprechen nicht dem Stand der Technik - Geltendmachung des Mangels

JudikaturHermann WenuschZRB 2012, 204 Heft 4 v. 1.12.2012

ABGB § 922, ABGB § 933, ABGB § 1165, ABGB § 1166, ABGB § 1167, ABGB § 1489

Bei der Frage nach dem Ausmaß der Erkundungsobliegenheit des Geschädigten zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Anspruchsverfolgung kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, die Anforderungen dürfen jedenfalls nicht überspannt werden.

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