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Erlöschen des Leistungsverweigerungsrechts - Werkbesteller darf keine ungerechtfertigten Bedingungen stellen

JudikaturZRB 2012, 45 Heft 1 v. 1.5.2012

ABGB § 1052, ABGB § 1170

Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt auch bei fehlender nötiger Kooperation zur Bewerkstelligung der Mängelbehebung durch den Verpflichteten.Es steht dem Werkunternehmer frei, die Verbesserung - wenn auch im Rahmen von Sachkunde und Vertragstreue - im Einzelnen nach dem eigenen besten Wissen vorzunehmen, ohne sich hiefür vom Besteller Vorschriften machen lassen zu müssen.

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