Seit fast zwei Jahrzehnten werden die Debatten über Verfassungs- und der Demokratietheorie durch Fragen der demokratischen Regression oder des Backslidings und der demokratischen Resilienz geprägt. Es bestehen aber große Differenzen darüber, wann eine Regression vorliegt, welche Phasen rechtlicher und politischer Entwicklungen als Maßstab für die Beurteilung genommen werden können, und wie eine Messung von Rückentwicklung vorgenommen werden kann.1 Noch schwieriger erweist es sich, die „Kipppunkte“ zu identifizieren, die das Risiko von Regressionen signifikant erhöhen oder diese sogar unvermeidlich machen.2

