Participation in the Administrative Procedure - Das Rechtsinstitut der Partei - The Legal Concept of the Party
Zusammenfassung Die Parteistellung bildet das zentrale Rechtsinstitut der Beteiligung im Verwaltungsverfahren. § 8 AVG regelt seit der Stammfassung unverändert, wem dieser Status zukommt. Doch wer aus welchem Grund in Verwaltungsverfahren als Partei auftritt, ist keineswegs seit 1925 in Stein gemeißelt. Einem Wandel unterliegt nicht nur der Kreis der Beteiligten, sondern auch das Verständnis der Parteistellung selbst. Zwar gilt sie bis heute primär als Vehikel zur eigennützigen Rechtsverteidigung – das erfasst jedoch nur einen Ausschnitt der vielfältigen Funktionen des Rechtsinstituts.

