Dieses Jahr, 2025, ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 100 Jahre alt geworden. Das „Bundesgesetz vom 21. Juli 1925 über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz – A.V.G.), BGBl 274/1925“, ist am 01.01.1926 in Kraft getreten. Es gilt als eine österreichische Pionierleistung und war Vorbild für viele Verfahrensgesetze anderer Länder. Noch immer bestechen seine Funktionalität und der prägnante Stil seiner Regelungen.

