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Zum konstitutiven Verhältnis von Gedenkkultur und Kulturgüterschutz

Beiträge zum 47. Österreichischen Völkerrechtstag „Kultur(En) im Völkerrecht“Prof. Dr. iur. habil. Lando Kirchmair , Ass. iur. Sebastian Ambros**Prof. Dr. iur. habil. Lando Kirchmair, Vertretungsprofessor für Nationales und Internationales Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Kulturgüterschutz, Institut für Kulturwissenschaften/Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Universität der Bundeswehr München, Werner-Heisenberg-Weg 39, 85579 Neubiberg, Deutschland, <lando.kirchmair@unibw.de >. Ass. iur. Sebastian Ambros, BA LL.B., Maître en droit, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Professur für Nationales und Internationales Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Kulturgüterschutz, Institut für Kulturwissenschaften/Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Universität der Bundeswehr München, <sebastian.ambros@unibw.de >. Die Reihenfolge der Namensnennung ist alphabetischer Natur. Beide Autoren haben gleichermaßen zu dieser Arbeit beigetragen und danken den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des 47. Österreichischen Völkerrechtstages 2024, der bzw dem anonymen Gutachterin bzw Gutachter sowie dem Kuwi-Kolloquium am Institut für Kulturwissenschaften der Universität der Bundeswehr München für wertvolle Hinweise.**Prof. Dr. iur. habil. Lando Kirchmair, Vertretungsprofessor für Nationales und Internationales Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Kulturgüterschutz, Institut für Kulturwissenschaften/Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Universität der Bundeswehr München, Werner-Heisenberg-Weg 39, 85579 Neubiberg, Deutschland, <lando.kirchmair@unibw.de >. Ass. iur. Sebastian Ambros, BA LL.B., Maître en droit, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Professur für Nationales und Internationales Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Kulturgüterschutz, Institut für Kulturwissenschaften/Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Universität der Bundeswehr München, <sebastian.ambros@unibw.de >. Die Reihenfolge der Namensnennung ist alphabetischer Natur. Beide Autoren haben gleichermaßen zu dieser Arbeit beigetragen und danken den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des 47. Österreichischen Völkerrechtstages 2024, der bzw dem anonymen Gutachterin bzw Gutachter sowie dem Kuwi-Kolloquium am Institut für Kulturwissenschaften der Universität der Bundeswehr München für wertvolle Hinweise.ZÖR 2025, 105 Heft 1 v. 1.7.2025

On the Constitutive Relationship between Commemorative Culture and Cultural Heritage Protection

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