„Die Autonomie der Unionsrechtsordnung ist ein vom EuGH selbst geschaffener ungeschriebener ,Grundsatz‘ des Unionsrechts“ (1). So beginnt Hans-Martin Reissner die lesenswerte, 2023 publizierte Fassung seiner Doktorarbeit. Die Arbeit weiß um die große Ambition, die mit dem schlichten Titel „Die Autonomie der Unionsrechtsordnung“ einhergeht. Nur mittels einer „umfassenden Rechtsprechungsanalyse“, welche die Dogmatik des EuGH nachverfolge und systematisiere, könne das Ziel der Arbeit erreicht werden, die Herleitung und Reichweite der Autonomie sowie die aus ihr folgenden praktischen und theoretischen Fragen zu untersuchen (2).