Die hier versammelten Beiträge kreisen um das „Argument der letzten Instanz“, wie der Titel der Monografie Anna Gampers zum Begründungsstil in der Verfassungsgerichtsbarkeit, mit Schwerpunkt auf den VfGH, lautet. Das Werk war wenige Monate vor dem am 21.09.2023 an der Universität Innsbruck abgehaltenen und von Peter Bußjäger und Anna Gamper organisierten Symposium „Die verfassungsgerichtliche Begründung“ erschienen. Es stand gleichsam im Hintergrund der Tagung und wird in den Beiträgen häufig zitiert. Für Verfassungsgerichte, so Gamper, „ist Argumentation essentiell, um ihrer verfassungsstaatlichen Aufgabe überhaupt gerecht werden zu können. Sie ist der anspruchsvollste Teil einer Entscheidung, deren Ergebnis durch sie juristisch legitimiert werden soll.“1