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Ermessenskontrolle von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen

Ermessenskontrolle – Jahrestagung des Fachbereichs öffentliches Recht 2024RA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterZÖR 2024, 227 Heft 2 v. 26.6.2024

Review of Discretionary Decisions of Administrative Authorities

Zusammenfassung Die verwaltungsbehördliche Ermessensübung wird von den Verwaltungsgerichten in weitgehendem Umfang kontrolliert und in nicht wenigen Fällen auch selbst übernommen. In der Rechtspraxis gibt es dennoch Unsicherheit, wie anhand des Rechtsmittelverfahrens in Erstattungssachen beobachtet werden kann.

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