Kaum ein Thema löste in der Bundesrepublik Deutschland der 1970er- und 1980er-Jahre derart heftige Kontroversen aus wie der Umgang mit (tatsächlichen oder vermeintlichen) Verfassungsfeinden, die in den öffentlichen Dienst strebten. Bestand zunächst Konsens zwischen der Union und der SPD, so rückte die SPD Ende der 1970er-Jahre immer mehr von den Schutzvorkehrungen ab. 50 Jahre nach dem am 28.01.1972 verabschiedeten Ministerpräsidentenbeschluss der deutschen Länder, der Extremisten aus dem öffentlichen Dienst fernhalten sollte, gab der Heidelberger Historiker Edgar Wolfrum, zusammen mit Birgit Hofmann Leiter des vom baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums geförderten Projekts „Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, ’68 und der ‚Radikalenerlass‘ (1968–2018)“, einen Band zur Praxis des „Radikalenerlasses“ heraus. Allerdings ist der Terminus „Radikalenerlass“ ausgesprochen missverständlich. Zum einen ist im Beschluss der Ministerpräsidenten von „Radikalen“ überhaupt nicht die Rede, zum anderen war dieser kein Erlass, erinnerte er doch nur an die Rechtslage. Das Neuartige und der Stein des Anstoßes für Kritiker: die Einführung der Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden mit Blick auf das Vorliegen gerichtsverwertbarer Erkenntnisse, die einer Einstellung in den öffentlichen Dienst entgegenstehen könnten.