Das EU-Beihilferecht gehört wohl zu jenen Gebieten des EU-Wirtschaftsrechts, denen in der Praxis die größte Bedeutung zukommt. Gleichzeitig zählt es zu jenen Rechtsgebieten, die sich bereits in den Gründungsverträgen verankert fanden. Dies alles führt dazu, dass sich das EU-Beihilferecht zu einer sehr umfangreichen Rechtsmaterie entwickelt hat, liegen doch zu ihm eine umfassende Anwendungspraxis der Kommission (samt einschlägigem Soft Law), ein beachtlicher Rechtsprechungscorpus der Unionsgerichte sowie zahlreiche allgemeine Regelungen in Form von Sekundärrecht vor. Damit nicht genug gibt es hierzu auch Rsp österreichischer Gerichte. Angesichts dieses Umfangs ist – nicht nur für Praktiker – eine Monografie, die vor dem Hintergrund der Bezüge zur österreichischen Rechtsordnung in die Grundlagen dieses komplexen Rechtsgebiets einführt, mehr als wünschenswert. Eben diese Grundlagen bzw einen raschen Überblick hierüber will das vorliegende Werk bieten.