Das Bundesverfassungsgericht genießt zu Recht hohes Ansehen. Die ganz überwiegende Zahl seiner Entscheidungen ist überzeugend begründet und trägt zum Rechtsfrieden bei. Es gibt aber auch einige Urteile, die nicht ohne Grund sofort auf berechtigte Kritik gestoßen sind. Ein rechtsvergleichender Blick in die USA zeigt, warum das auch für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch gilt. Der US-Supreme Court steht nach Medienberichten offenbar kurz davor, das am 22.01.1973 in dem Grundsatzurteil Roe versus Wade 1 aus der Verfassung abgeleitete Recht auf Schwangerschaftsabbruch in einer neuen Grundsatzentscheidung aufzuheben. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1975 in seinem ersten einschlägigen Urteil ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch verneint. Ich halte das Urteil des Ersten Senats vom 25.02.1975 zu einer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Bestrafung des Schwangerschaftsabbruchs2 für die misslungenste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.