vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVerfGE 74, 358 (370) und die Geburt der offenen Grundrechteordnung

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Robert Uerpmann-WittzackZÖR 2022, 813 Heft 3 v. 26.9.2022

I. Der Beschluss vom 26.03.1987

Vor 35 Jahren hatte der Zweite Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über mehrere Fälle zu entscheiden, in denen Privatklageverfahren eingestellt worden waren. Ein Fall betraf eine Mitrechtsstreitigkeit. Der Beschwerdeführer hatte in einem Brief an den Bevollmächtigten der Privatklägerin erklärt, dass diese an Verfolgungswahn leide, und eine psychotherapeutische Behandlung nahegelegt, um aufgetretene Aggressionen beseitigen zu können. Im Privatklageverfahren bestritt der Beschwerdeführer den Beleidigungsvorsatz. Vor Eröffnung des Hauptverfahrens stellte das Amtsgericht das Verfahren ein, weil die Schuld des Beschwerdeführers gering sei, selbst wenn ihm ein Beleidigungsvorsatz nachgewiesen werden könne. Allerdings erlegte ihm das Gericht die Kosten des Privatklageverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Privatklägerin auf und begründete dies mit der zwar geringen, aber doch vorhandenen Schuld des Beschwerdeführers.11Zum Sachverhalt BVerfGE 74, 358 (362 f).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!