1. Gelungen: BVerfGE 125, 175: Vom Abwehrrecht zum Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum
Das Bundesverfassungsgericht hat, seit dem Elfes-Urteil,1 ein klassisches Verständnis der Grundrechte als Abwehrrechte zugrunde gelegt und damit diese Funktion betont. Im Gegensatz dazu wird der Schutz sozialer Rechte hintangestellt, insofern auf den Gesetzgeber verwiesen.