Die gelungenste und die misslungenste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind methodisch und inhaltlich sehr unterschiedlich. Es handelt sich nach meiner Einschätzung bei der misslungensten um die zweite Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung1 aus dem Jahre 1985, bei der gelungensten Entscheidung um das Investitionshilfeurteil2 aus dem Jahre 1954.