Wäre man Beethoven, könnte man an dieser Stelle 33 Entscheidungen besprechen, wie er sich als Antwort auf das Rundschreiben eines Verlegers in seinen Diabelli-Variationen nicht auf ein Stück beschränkt hat. So heißt es, sich auf eine Entscheidung festzulegen. Spontan fallen einem gute wie problematische Entscheidungen ein. Dabei wird in letzter Zeit eine gewisse Tendenz erkennbar, was die Auswahl weiter erschwert. Hier kam der Zufall zu Hilfe mit einer so aktuellen Entscheidung, dass es lediglich dem Großmut der Herausgeber zu danken ist, dass diese noch berücksichtigt werden konnte. Das Urteil des BVerfG vom 15.06.2022 wird hier als eine besonders misslungene Entscheidung herausgegriffen. Der heftigen Kritik, die das Urteil erfahren hat und die auch in der dissenting opinion anklingt, wird hier allerdings nicht gefolgt. Das Problem stellt vielmehr der späte Zeitpunkt der Entscheidung dar und zudem ein in der Entscheidung nicht erwähnter Aspekt. Im Folgenden soll versucht werden, diese Behauptungen zu untermauern und in einen Gesamtzusammenhang einzubinden.