Einleitende Bemerkungen
Die Frage „Welche halten Sie für die gelungenste und welche für die misslungenste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit seinem ersten Beschluss am 9. September 1951?“ führt notwendigerweise zu einer sehr subjektiven Antwort. Was bedeutet schon „gelungen“? Was ist „misslungen“? Was sollen jeweils die Kriterien sein? Die Autorin versucht sich der Aufgabenstellung zu nähern, indem sie zwei Entscheidungen herausgreift, die sich durch ihr mitunter hartes Ringen um eine juristische Antwort auf eine drängende gesellschaftliche Frage auszeichnen und die schon aufgrund ihres Kompromisscharakters in dogmatischer Hinsicht teilweise Abstriche machen mussten. Konkret geht es um das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen, welches sowohl die Gleichheit der Geschlechter als auch die religiöse Toleranz, insbesondere den Umgang mit dem Islam in Deutschland, berührt. Das Kopftuchverbot im Gerichtssaal soll an dieser Stelle bewusst ausgeblendet bleiben, weil die sich dort ergebenden Probleme leicht anders gelagert sind als diejenigen in der Schule.