Remains of the Liechtenstein Constitution of 1862 in the Constitution of 1921 - Continuity within Transition
Zusammenfassung Trotz einer geänderten Verfassungsmechanik finden sich bis heute viele Aspekte der liechtensteinischen Konstitutionellen Verfassung von 1862 nach Normtext und teilweise Norminhalt in der Verfassung von 1921. Diese Aspekte betreffen beispielsweise die verfassungsrechtliche Stellung des Fürsten und des Landtags, den Vorbehalt des Gesetzes, die Rechtsgleichheit und die Wehrpflicht. In Liechtenstein war und ist der monarchische Konstitutionalismus im Gegensatz zu anderen deutschen Staaten also keine reine Erscheinung des Übergangs. Nur eine historische Auslegung aus der Sicht des deutschen Konstitutionalismus eröffnet den Blick auf diese Verfassungsinhalte und deren Kontinuität.