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Das Problem der Verfassungssuspendierung: Das VfGH-Erkenntnis zu § 126a BVergG 199711Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, Univ.-Prof. Dr. András Jakab und Univ.-Prof. Dr. Sebastian Schmid danke ich für die kritische Durchsicht einer früheren Version des Manuskripts, Lisa Steurer und Nathalia Mansfeld für ihre Hilfe bei der Bearbeitung des Manuskripts.

AufsätzeMichael Thaler**ao. Univ.-Prof. i. R. Dr. Michael Thaler, Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Universität Salzburg, Kapitelgasse 5–7, 5020 Salzburg, Österreich, <michael.thaler@sbg.ac.at >.ZÖR 2021, 129 Heft 1 v. 15.3.2021

Das Erkenntnis VfSlg 16.327/2001 betreffend die Aufhebung von § 126a BVergG ist von zentraler Bedeutung, sowohl in rechtsdogmatischer als auch politischer Hinsicht.Mit dem Bundesgesetz, BGBl I 125/2000 wurde das Bundesvergabegesetz 1997 (BVergG) insofern geändert, als ihm unter anderem folgende Bestimmung hinzugefügt wurde:

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