vorheriges Dokument
nächstes Dokument

100 Jahre VfGH-Erkenntnisse

AufsätzeHarald Eberhard**Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsuniversität Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien, Österreich, <harald.eberhard@wu.ac.at >.ZÖR 2021, 35 Heft 1 v. 15.3.2021

„Gelungenstes Erkenntnis“: VfSlg 2455/1952

Es steht heute außer Frage, dass das rechtsstaatliche Grundprinzip ganz gleichberechtigt im Kanon der Baugesetze der Bundesverfassung steht. Legten Art 1 und 2 B-VG diese „Sicherheit“ seit Anbeginn der Geltung des B-VG nur für die Demokratie, die Republik und den Bundesstaat nahe, so war der Wortlaut der Verfassung mit Blick auf den Rechtsstaat weit schweigsamer. Indes ist vom „Recht“ in Art 1 B-VG schon von allem Anfang an die Rede gewesen, aber eben in einem anderen Zusammenhang, jenem der Demokratie.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!