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Rundfrage 100 Jahre VfGH-Rechtsprechung -

AufsätzeAndrás Jakab , Sebastian Schmid**Univ.-Prof. Dr. András Jakab und Univ.-Prof. Dr. Sebastian Schmid, Universität Salzburg, Fachbereich für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Kapitelgasse 5–7, 5020 Salzburg, Österreich, <andras.jakab@sbg.ac.at >, <sebastian.schmid@sbg.ac.at >.ZÖR 2021, 1 Heft 1 v. 15.3.2021

I. Zweck der Rundfrage

Im Spätfrühling 2020 trat die Zeitschrift für öffentliches Recht mit einer Rundfrage an alle Professorinnen und Professoren11Angefragt wurden Kolleginnen und Kollegen, denen in Österreich im öffentlichen Recht die Lehrbefugnis verliehen wurde und die in einem Dienstverhältnis zu einer Universität stehen oder nach Erlangung der venia docendi gestanden sind. im Bereich des öffentlichen Rechts in Österreich heran und wollte wissen: „Welche halten Sie für die gelungenste und welche für die misslungenste Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs seit 1920?“ Es wurde damit eine Initiative der ZöR-Herausgeber aus dem Jahr 1916 aufgegriffen, als eine Rundfrage zum Thema „Die Stellung der Kronländer im Gefüge der österreichischen Verfassung“ an die „Lehrer des Staats- und Verwaltungsrechts der Hochschulen Österreichs“ gerichtet wurde.22Die Beiträge sind im Sonderheft „Länderautonomie“ in ZöR 1916, 3 ff, abgedruckt. Zur Orientierung ist anzumerken, dass die Heftinhalte aus den Jahren 1916–1918 zusammen den „Dritten Jahrgang“ der ZöR bilden. Erscheinungsjahr ist daher zutreffenderweise 1916 und nicht, wie in der Rundfrage angeführt, 1918. Wir bedanken uns bei Ewald Wiederin für den Hinweis. Anlass zur Aussendung der vorliegenden Rundfrage waren der 100. Geburtstag des B-VG und jener des VfGH,33Zwar gab es schon ab 1919 einen Deutsch-Österreichischen Verfassungsgerichtshof, wir erachten ihn aber als ein anderes Organ, dessen Nachfolger (gem § 39 f ÜG 1920) der VfGH ist. Vgl dazu Clemens Jabloner, Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts im Zuge des Staatsumbaues 1918 bis 1920, BRGÖ 2011, 213 (220). die beide im Jahr 2020 zu feiern waren.44Zum (anderen) Geburtstags-Sonderheft siehe „100 Jahre B-VG“ ZöR 1/2020. In Vorbereitung ist auch ein englischsprachiges Sonderheft zur Wirkung des B-VG in ausländischen Rechtsordnungen als ZöR Heft 3/2021.

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