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Buchbesprechung Stefan Salomon (Hg), Der Status im europäischen Asylrecht, Baden-Baden: Nomos 2020, 352 S, 92,00 €, ISBN 978-3-8487-5672-8

BuchbesprechungHerwig Mitter**Mag. Herwig Mitter, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien, Österreich, <herwig.mitter@univie.ac.at >.ZÖR 2020, 1017 Heft 4 v. 5.12.2020

I. Prolog: Von der Kritik der Menschenrechte zum Asylrecht

Den Soundtrack zu den rechtswissenschaftlichen Diskursen über den „langen Sommer der Migration“ von 2015 liefert Hannah Arendt.11Vgl nur Markus Krajewski, Status als Instrument des Migrationsrechts, in VVDStRL 76 (2017) 123 (147); Klaus Rennert, Hannah Arendt, das Asylrecht und die Menschenwürde. Vortrag vor der Regensburger Juristischen Studiengesellschaft am 09.05.2017, <bverwg.de/medien/pdf/rede_20170509.pdf> (28.09.2020); Adel-Naim Reyhani, Wieso wir mit Staaten nicht Verstecken spielen sollten, Verfassungsblog 14.07.2018, <verfassungsblog.de/wieso-wir-mit-staaten-nicht-verstecken-spielen-sollten/> (28.09.2020); Dana Schmalz, Der Flüchtlingsbegriff – eine rechtstheoretische Betrachtung, in Daniel Kersting/Marcus Leuoth (Hg), Der Begriff des Flüchtlings. Rechtliche, moralische und politische Kontroversen (2020) 61. Christoph Menke, Zurück zu Hannah Arendt – Die Flüchtlinge und die Krise der Menschenrechte, MERKUR 806/2016, 49 (49), zufolge dürften die zeitgenössischen Bezugnahmen auf Giorgio Agamben zurückgehen; vgl Giorgio Agamben, Mittel ohne Zweck. Noten zur Politik (2001; der französische Originaltext stammt von 1993) 23 ff; ders, Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben (2002, italienische Originalausgabe 1996) 135 ff. Vgl ferner bereits Hauke Brunkhorst, Sind Menschenrechte Aporien? Kritische Bemerkungen zu einer These Hannah Arendts, KJ 1996, 335; spezifisch im Kontext von Asyl Cornelia Vismann, Menschenrechte: Instanz des Sprechens – Instrument der Politik, in Markus Krajewski/Fabian Steinhauer (Hg), Das Recht und seine Mittel (2012) 228 (247 f) (erstmals abgedruckt 1998, zuvor schon in kürzerer Fassung unter dies, Das Recht erklären. Zur gegenwärtigen Verfassung der Menschenrechte, KJ 1996, 321). In einem kleinen, aber dichten Essay22 Hannah Arendt, Es gibt nur ein einziges Menschenrecht, Die Wandlung 1949, 754, <hannaharendt.net/index.php/han/article/download/154/273> (28.09.2020); siehe auch Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft (1955) Kapitel 9: Der Niedergang des Nationalstaates und das Ende der Menschenrechte, 402 ff. beschreibt sie die Situation der „Staatenlosen“ nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Angesicht der massiven Fluchtbewegungen erwiesen sich die universellen, also von jedem Status unabhängigen Menschenrechte, so Arendt, als unfähig, Menschen Schutz zu gewähren, die – wie auch Arendt selbst – durch nationalsozialistische Ausbürgerungen staaten-, ja statuslos wurden. Dieses Unvermögen führt sie auf „auffällige [...] Mängel an Wirklichkeitssinn“33 Arendt, Die Wandlung 1949 (Fn 2) 769. zurück, an denen die Menschenrechte, konkret auch in Gestalt

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