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Grenzen der Maßnahmen zur Förderung faktischer Gleichstellung („positive action“) – Die Frage nach deren Rechtsnatur

AufsätzeMaria Y. Lee**Univ.-Ass. Mag. Maria Y. Lee, Universität Wien, Institut für Rechtsphilosophie, Schenkenstraße 8–10, 1010 Wien, Österreich, <maria.lee@univie.ac.at >.ZÖR 2019, 883 Heft 4 v. 5.12.2019

Zusammenfassung Die Frage nach den Grenzen von positiven Maßnahmen enthält auch implizit den Auftrag, ihrer Rechtsnatur und den Gründen ihrer Rechtfertigung nachzugehen. Dazu soll zunächst geklärt werden, was mit dem Begriff der positiven Maßnahme gemeint ist. Sodann erfolgt ein kurzer Überblick über die EU-rechtlichen Grundlagen und die einschlägige EuGH-Judikatur. Danach wird die Rechtsnatur der positiven Maßnahmen untersucht. Dabei wird ein substantielles Konzept der Gleichheit vertreten und argumentiert, dass positive Maßnahmen keine Diskriminierung darstellen, sondern eine Maßnahme sui generis, die neben den Diskriminierungsverboten im Dienste der Gleichheit stehen.

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