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Gleichheit als philosophisches und juristisches Konzept

AufsätzeStefan Huster**Prof. Dr. Stefan Huster, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Juristische Fakultät, Ruhr-Universität Bochum, Gebäude GD 2/111, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum, Deutschland, <stefan.huster@rub.de >.ZÖR 2019, 845 Heft 4 v. 5.12.2019

Zusammenfassung Das Gleichheitsgebot gehört zu den Leitprinzipien moderner Rechts- und Moralkonzeptionen. Man kann aus ihm allerdings nicht unmittelbar auf konkrete Gleichbehandlungsgebote schließen. Dies wirft für die Rechtsordnung die

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Frage auf, wie mit Gleichheitsgeboten umzugehen ist; dies betrifft insbesondere den allgemeinen Gleichheitssatz. Formalisierungen und Materialisierungen helfen insoweit nicht weiter. Schließlich stellt sich die Frage, wie sich das Gleichheitsgebot zu den zahlreichen faktischen Ungleichheiten verhält.

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