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Besondere Diskriminierungsgründe und allgemeine Gleichheit

AufsätzeBenjamin Kneihs**Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs, Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Universität Salzburg, Kapitelgasse 5–7, 5020 Salzburg, Österreich, <benjamin.kneihs@sbg.ac.at >.
Für wertvolle Unterstützung danke ich insbesondere Frau Dr. Teresa Weber und Herr Mag. Lorenz Kern.
ZÖR 2019, 729 Heft 4 v. 5.12.2019

Zusammenfassung Der Beitrag widmet sich den besonderen Diskriminierungsverboten, wie sie etwa für die ethnische und soziale Herkunft, die sexuelle Orientierung oder eine Behinderung aufgestellt sind. In diesem Beitrag werden einerseits der verfassungsrechtliche Inhalt dieser Kriterien und andererseits ihr Verhältnis zum allgemeinen Gleichheitssatz ausgeleuchtet. Die besonderen Diskriminierungsverbote unterstreichen den Anspruch jedes Menschen, mit seinen jeweils ganz persönlichen Haltungen, Neigungen und Eigenschaften gleich, also nicht ihretwegen anders behandelt zu werden als andere. Sie stützen aber nicht die These, der Gleichheitssatz gewähre selbst ein Recht auf diese Haltungen, Neigungen und Eigenschaften.

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