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Öffentliches und privates Recht im Bank- und Kapitalmarktbereich

AufsatzSusanne Kalss , Martin Oppitz**Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien, Welthandelsplatz 1, Gebäude D 3/1. OG, 1020 Wien, Österreich, < susanne.kalss@wu.ac.at >; RA Priv.-Doz. Dr. Martin Oppitz, Ebendorferstraße 6/10, 1010 Wien, Österreich, < Oppitz@a2o.legal >.ZÖR 2018, 637 Heft 3 v. 1.9.2018

Zusammenfassung Das Bank- und Kapitalmarktrecht sind durch ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bestimmungen geprägt. Daher ist zu fragen, in welchem Verhältnis zivil- und aufsichtsrechtliche Normen stehen und ob und in welcher Weise das Aufsichtsrecht auf das Zivilrecht ausstrahlt. Eine Analyse der Regelungen zeigt, dass kein einheitliches Muster besteht, sondern dass sich Aufsichts- und Zivilrecht völlig unterschiedlich zueinander fügen. So bestehen Bereiche der völligen Parallelität, aber Unabhängigkeit ebenso wie Nahebereiche. Das Aufsichtsrecht ist bei der Auslegung zivilrechtlicher Normen zu berücksichtigen. Eine weitergehende Ausstrahlung ist aber nur in bestimmten Fällen zu bejahen, etwa wenn das Aufsichtsrecht zivilrechtliche Generalklauseln branchenspezifisch konkretisiert.

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