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Die Europäische Säule sozialer Rechte

AufsatzUlrich Becker**Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI), Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, Amalienstraße 33, 80799 München, Deutschland, < Becker@mpisoc.mpg.de >.ZÖR 2018, 525 Heft 3 v. 1.9.2018

Zusammenfassung Die „Europäische Säule sozialer Rechte“ (ESSR) wurde 2017 von den EU-Organen auf dem Sozialgipfel von Göteborg feierlich proklamiert. Sie enthält in drei Kapiteln 20 Rechte und Grundsätze zum Arbeitsmarkt und zu Beschäftigungsbedingungen wie zum Arbeits- und Sozialrecht. Sie bedürfen einer Umsetzung durch weitere Rechtsakte auf politisch unterschiedlichen Ebenen. Insofern handelt es sich in erster Linie um ein gemeinsames sozialpolitisches Programm, dessen Durchführung eine anspruchsvolle Aufgabe für die EU wie deren Mitgliedstaaten darstellt. Ob die ‚Rechte‘ zusätzlich mittelbare rechtliche Wirkung entfalten werden, insbesondere im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters, ist zweifelhaft. Ungeachtet dessen stellt die ESSR einen neuen Anlauf zur Etablierung einer umfassenderen sozialen Dimension der europäischen Integration dar, dessen

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